Bald ist es wieder soweit, der Winter naht und damit auch vereiste Straßen, Gehwege und Zufahrten. Wer sicherstellen will, dass seine Wege ordnungsgemäß geräumt und gestreut werden, greift hierfür gerne auf einen Winterdienst-Anbieter zurück. Damit ist die gesetzliche Sorgfaltspflicht erfüllt und die Anwohner, Kunden oder Passanten können unbeschwert verkehren. Doch die Wintertage werden milder und es fällt merklich weniger Schnee. Manch einem stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt einen Winterdienst zu buchen. Welche Argumente dafür sprechen und welche Pflichten Sie als Grundstückseigentümer, Anwohner oder Unternehmer haben, möchten wir Ihnen in diesem Artikel erläutern
Winterdienst trotz milden Temperaturen?
In den letzten Jahren sind die Wintermonate deutlich milder geworden und es gibt gefühlt von Jahr zu Jahr weniger Schneefall. Doch der Winter kommt und das Wetter ist und bleibt unberechenbar. Trotz modernster Prognosetechnik kann das Wetter schnell umschlagen und schon am nächsten Tag ganz anders als erwartet ausfallen. Gerade in der Nacht, bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt, kommt es häufig und unerwartet zu Blitzeis oder einem Schneefall. Schlechte Aussichten für Langschläfer: Bemerkt man dies erst am Morgen, ist die Räum- und Streupflicht bereits verletzt, denn der Gesetzgeber sieht vor, dass Gehwege bereits ab 07:00 Uhr morgens geräumt sein müssen.
Und mit wochenlangem Schneefall muss auch in der heutigen Zeit noch gerechnet werden. Auch an der Hausfassade kann anliegender, aufgeschichteter Schnee zum Problem werden, da die Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringen und Probleme mit Schimmel verursachen kann. Wer rechtzeitig einen Winterdienst bucht, braucht sich hierüber keine Sorgen mehr zu machen. Eine frühzeitige Buchung schafft Sicherheit und ermöglicht gute Konditionen - viele Anbieter verlangen höhere Gebühren, wenn sie bereits ausgelastet sind und kurzfristig zum Wintereinbruch mit Anfragen überhäuft werden.
Wie sehen die gesetzlichen Vorgaben aus?
Grundsätzlich stehen Haus- bzw. Grundstückseigentümer in der Pflicht, für die Räumung und Streuung der Gehwege zu sorgen. Diese kann über den Mietvertrag allerdings auch auf die Mieter übertragen werden. Die Räumpflicht erstreckt sich auf jeden öffentlichen Gehweg, der an das Grundstück angrenzt. Welcher Abstand zum Grundstück genau gilt, ist den Richtlinien der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu entnehmen. In den meisten Gemeinden gilt die Räum- und Streupflicht unter der Woche von 07:00 und am Wochenende von 09:00 bis 20:00 Uhr. In dieser Zeit müssen die Gehwege auf einer Breite von 1,2 bis 1,5 Metern freigeräumt werden. Für Unternehmen gilt, dass das Betriebsgelände während der gesamten Öffnungs-bzw. Geschäftszeiten gefahrlos zugänglich gehalten werden muss. Auf dem Weg zu den Mülltonnen oder anderen Orten, welche die Mieter erreichen müssen, ist ebenfalls zumindest ein schmaler Streifen freizuhalten. Wer gegen diese Verkehrssicherungspflicht verstößt, haftet gegebenenfalls für die Folgen eines entstehenden Unfalls.
Zum Streugut gibt es vielerorts ebenfalls gesetzliche Bestimmungen, so darf in einigen Kommunen kein Streusalz von Privatpersonen ausgebracht werden.
Auch aus umwelttechnischen Gründen empfiehlt sich der alternative Einsatz von Sand, Splitt oder Granulat.
Winterdienst in Düsseldorf - Diesen Service bieten wir
Unser Winterdienst in Düsseldorf und Umgebung rückt sowohl für Wohnanlagen als auch für Gewerbebetriebe und Ladengeschäfte jederzeit aus, wenn das Wetter es erfordert.
Wir überwachen die Wetterverhältnisse permanent und sorgen stets dafür, dass die Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Betriebsgelände unserer Kunden rechtzeitig und ordnungsgemäß vor den gesetzlichen Fristen oder vor Laden- und Geschäftsöffnung von Schnee und Eis befreit werden. Dafür liefern wir das Streugut und entfernen den geräumten Schnee mit unseren Einsatzfahrzeugen. Nach Ende der Schneezeit bereinigen wir die Gehwege und Flächen von dem Streugut, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern brauchen. Melden Sie sich gerne für ein entsprechendes Angebot bei uns.