
Urlaub geplant? Wie Sie Ihre Wohnung urlaubssicher machen
Wenn Sie in den Urlaub fahren oder längere Reisen antreten möchten, gibt es einige Punkte, die Sie zum Schutz der Immobilie und Ihres Eigentums beachten sollten. Einige Vorkehrungen dienen der Einbruchsprävention, der Schimmelprävention oder der Pflege des Haushalts, andere sollten für den Fall eines Wasserschadens oder andere Notfälle getroffen werden. Wie Sie Ihre Wohnung urlaubssicher machen können, welche Maßnahmen während Ihrer Abwesenheit erfolgen sollten und wie wir Ihnen dabei helfen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Bevor Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus für längere Zeit verlassen, können Sie die ersten Vorkehrungen treffen um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist. Zu den Dingen, die Sie überprüfen sollten, gehören die Scharniere und Schlösser der Türen und Fenster, die Heizkörperventile und die Wasserhähne in der Küche und im Bad. Zudem sollten Sie sich bei Ihrer Hausratversicherung erkundigen, ob der Versicherungsschutz auch bei längerer Abwesenheit gilt. Mit diesen Tipps sind Sie für den Fall des Falles bestens gerüstet:
- Stellen Sie einen Stromlaufplan auf, um unbenutzte Elektrogeräte vom Stromnetz zu trennen. So vermeiden Sie unnötige Energiekosten und senken das Risiko von Bränden, die durch defekte Geräte verursacht werden können.
- Informieren Sie Ihren Vermieter oder einen Vertrauten über Ihre Abwesenheit. So können diese bei Problemen reagieren.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Briefkästen geleert werden. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Vermieter oder einem Vertrauten.
- Stellen Sie sicher dass regelmäßig gelüftet wird, damit es nicht zu Schimmelbildung kommt.
- Befüllen Sie die Toilettenschüssel mit Wasser, damit die Toilette nicht austrocknet und verstopft.
- Leeren Sie Wasserleitungen, damit das Wasser nicht in den Rohren gefriert und diese beschädigt werden.
- Lassen Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus die Jalousien herunter, um Diebstahl vorzubeugen. Idealerweise sollten diese zwischenzeitlich geöffnet und geschlossen werden, um einen Eindruck von Anwesenheit zu erwecken.
- Zusätzlich können Teile der Beleuchtung per Zeitschaltuhr oder Smart-Home Technik einen natürlichen Tag-Nacht Rythmus simulieren um den Effekt zu verstärken.
- Wenn möglich, sollten Sie Ihre Wertsachen in einem Bankschließfach hinterlegen.
- Kündigen Sie bei längerer Abwesenheit Ihren Zeitungs- und Zeitschriftenabonnement
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Pflanzen gut versorgt sind.
- Überlegen Sie sich gut, ob Sie Fotos aus dem Urlaub auf Social Media-Plattformen veröffentlichen, und Ihre Abwesenheit damit öffentlich preisgeben sollten.
Leerstandspflege durch die Hausmeisterservice Grahl GmbH
Einige dieser Vorkehrungen können Sie bereits vor Ihrer Abwesenheit treffen, um sich im Urlaub keine Sorgen machen zu müssen. Andere Punkte sollten jedoch regelmäßig überprüft werden, insbesondere dann, wenn Sie für eine längere Zeit verreisen.
Denn auch die Sorgfaltspflicht gegenüber dem Vermieter besteht weiterhin. Diesen Service übernehmen wir gerne für unsere Kunden. Informieren Sie uns über die Dauer Ihrer Abwesenheit, und wir kümmern uns zuverlässig um Ihre Wohnung oder Immobilien während des Leerstands.
Dazu zählt das regelmäßige Lüften, Heizen nach Bedarf, Warmwasserspülungen gegen Legionellen, das Gießen Ihrer Pflanzen und die regelmäßige Präsenz zur Einbruchsprävention. Auch die Überprüfung von Elektrogeräten und Wasserleitungen, sowie das Aufräumen von Briefkästen und Treppenhäusern gehören zu unseren Aufgaben. Die Post kann wahlweise weitergeleitet, oder chronologisch / nach Eingangsdatum sortiert bereitgelegt werden. Zusätzlich können wir für Sie die Wohnungsreinigung übernehmen und so sicherstellen, dass bei Ihrer Rückkehr alles blitzeblank ist. Auch die Gartenpflege übernehmen wir gerne, damit Sie sich bei Ihrer Rückkehr voll und ganz auf die schönen Seiten des Lebens konzentrieren können.
Längerfristiger Leerstand: Das gilt für Vermieter
Wenn Vermieter ihre Immobilien über einen längeren Zeitraum unbewohnt lassen möchten oder müssen, sind gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
Vom Fluktuationsleerstand ist die Rede, wenn das Objekt nach einem Auszug nur kurzzeitig unbewohnt bleibt, bis ein neuer Mieter gefunden ist.
Dauert dies länger als 3 Monate an, wird dies als struktureller Leerstand bezeichnet. In ländlichen oder strukturschwachen Regionen ist es oftmals der Fall, dass es seine Zeit dauert, bis das Objekt zu einem angemessenen Preis vermietet werden kann.
In einigen Fällen lässt ein Vermieter die Immobilie für einen bevorstehenden Verkauf unvermietet, um hierdurch einen höheren Verkaufspreis erzielen zu können. Auch kann es die Klärung eines Erbfalls sein, die längere Zeit in Anspruch nimmt.
Lässt ein Vermieter seine Wohnung absichtlich unbewohnt, um auf steigende Mietpreise zu spekulieren, spricht man vom spekulativen Leerstand. Dagegen geht der Gesetzgeber gerade in größeren Städten mit entsprechender Wohnungsknappheit mit gesetzlichen Verordnungen und drohenden Bußgeldern vor. Hierzu gibt es in Deutschland allerdings keine allgemeingültigen Regelungen, da die Verordnungen und Gesetze in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfallen. Gerade in Regionen mit hoher Wohnungsknappheit gelten striktere Regelungen. Das Wohnraumschutzgesetz sieht hier Strafen von bis zu 100.000€ vor, in Einzelfällen kann sogar die vorübergehende Enteignung und eine Zwangsvermietung angeordnet werden. Ausnahmen gibt es, wenn die Wohnung für einen bevorstehenden Verkauf oder aufgrund von Sanierungsarbeiten unvermietet bleiben. Welche Regelungen und Fristen in Ihrer Region gelten, sollten Sie sicherheitshalber von einem Anwalt klären lassen.