Kleinreparaturen in der Wohnung – Wer ist zuständig?

Heimwerker hält Bohrmaschine in seinen Händen

In jedem Haushalt kommt es mit der Zeit zu Abnutzung, Verschleiß und Beschädigungen an der Einrichtung. Bei Bodenbelägen, Fenstern und Türen, Sanitäranlagen und sonstigen Elementen die zur Wohnung selbst gezählt werden, steht schnell die Frage im Raum, wer die Reparaturen durchführt und am Ende für die Kosten aufkommt. Die Rechtsprechung besagt, dass derartige Wartungs- und Sanierungsarbeiten vom Vermieter selbst zu übernehmen sind. Damit sich auch die Mieter an den Reparaturen, insbesondere der selbst verursachten Abnutzungen beteiligen, gibt es abweichende Bestimmungen für Kleinreparaturen und Wartungen, die einem auch als Mieter zuzumuten sind. Wann Sie selbst aktiv werden müssen, wie die rechtlichen Bestimmungen aussehen und wann Sie bestenfalls Ihrem Hausmeisterservice Bescheid geben, möchten wir in diesem Artikel erläutern.

 

Die Rechtliche Grundlage für Kleinreparaturen in der Wohnung

 

In Deutschland hat die Rechtliche Grundlage für Kleinreparaturen in der Wohnung ihre Basis im Wohnungs- und Mietrecht.

Gemäß § 535 BGB hat der Vermieter die Pflicht, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und alles zu unterlassen, was den Gebrauch beeinträchtigen könnte. Das bedeutet auch, dass der Vermieter für die Durchführung von notwendigen Reparaturen verantwortlich ist.

Die Kosten für Kleinreparaturen werden gemäß § 556 BGB in der Regel vom Mieter getragen. Eine Ausnahme bilden hier die sogenannten "Sachmängel", also Schäden, die bereits bei Übergabe der Wohnung vorhanden waren und von dem Vermieter zu vertreten sind.

Es gibt keine rechtlich festgelegten Beträge, die als "Kleinreparaturen" definiert sind. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich dabei um Reparaturen handelt, die nicht so aufwändig und kostspielig sind, dass sie den Vermieter zwingen würden, die Wohnung größtenteils zu renovieren. Beispiele für Kleinreparaturen sind das Austauschen von defekten Steckdosen oder Lichtschaltern, das Erneuern von Fenstergriffen oder das Reparieren von undichten Wasserhähnen.

Um hierbei Klarheit zu schaffen, findet sich oft eine entsprechende Klausel für Kleinreparaturen im Mietvertrag. Reparaturen von Gegenständen und Einrichtungselementen die zur Mietsache zählen und vom Mieter regelmäßig genutzt werden, können demnach auf dem Mieter übertragen werden, sofern die Reparaturkosten bei höchstens 75 Euro liegen.
Diese dürfen jedoch insgesamt 200€ pro Jahr oder 8% der Jahresmiete nicht übersteigen.

 

Diese Reparaturen können Mieter selbst übernehmen

 

Auf der einen Seite bestehen für den Mieter die beschriebenen Ansprüche, auf der anderen Seite möchte man den Vermieter nicht mit jeder Kleinigkeit stören und die Wohnung als guter Mieter auch in einem guten Zustand erhalten.

Viele kleinere Reparaturen kann man im Rahmen seiner handwerklichen Fähigkeiten selbst durchführen, die passenden Teile gibt es meist im lokalen Baumarkt und das Internet ist voll von ausführlichen Anleitungen und Do-It-Yourself Videos. Kleinere Schönheitsfehler sind mit den richtigen Kniffen schnell ausgebessert und mit einem gut ausgestatteten Werkzeugkoffer lassen sich viele Arbeiten im Handumdrehen erledigen. Dabei kann es richtig Freude bereiten, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen und zu gestalten. Halten Sie bei baulichen Veränderungen jedoch in jedem Falle Rücksprache mit dem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung! Auch sollten Anschlussarbeiten von Wasser, Gas oder Strom alleine aus versicherungstechnischen Gründen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Sowohl für die Mieter als auch für den Vermieter ist es ein großer Vorteil, wenn die Immobilie von einem professionellen Hausmeisterservice betreut wird. Damit ist regelmäßig ein Ansprechpartner vor Ort, der schnelle Reparaturen an der Haustechnik, der Beleuchtung oder der Einrichtung vornehmen kann. Die regelmäßige Sichtung und Kontrolle der technischen Anlagen beugt Ausfällen und Defekten vor. Mit einer Foto-Dokumentation, der Terminwahrnehmung mit externen Firmen oder Versorgern, einer einfachen Kommunikation und Abrechnung (Stichwort: Digitale Hausverwaltung) kann Ihnen der Hausmeisterservice bei vielen Belangen eine große Hilfe sein.

In Düsseldorf und der Umgebung stehen wir von der Grahl Hausmeisterservice GmbH Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.